Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Anmeldung und Vertragsabschluss
Anmeldungen zu unseren Kursen erfolgen schriftlich über unser Anmeldeformular und sind verbindlich. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Einganges berücksichtigt. Die Teilnehmer erhalten eine Anmeldebestätigung per E-Mail. Absagen seitens der Schwimmschule sind jedoch möglich, falls während des Anmeldeprozesses Plätze doppelt belegt wurden. Eine Anmeldungen für die Warteliste kann nur in einem Kurs erfolgen!
Der Wartelistenplatz ist sofort freizugeben, wenn kein Interesse mehr besteht.
Wenn dies nicht erfolgt wird eine Gebühr von 15,-€ fällig.

2. Zahlungsbedingung
Die Höhe der Kursgebühr ist aus dem Kursangebot zu entnehmen.
Die Kursgebühr wird in voller Höhe vor Kursbeginn fällig und ist von dem Kursteilnehmer so rechtzeitig zu überweisen, dass die Zahlung spätestens
7 Tage vor Kursbeginn auf folgendem Konto eingeht.
Inhaber: Daniela Yumus
Bank: Frankfurter Sparkasse
IBAN: DE23 5005 0201 0141 0104 70
BIC: HELADEF1822
Der Anspruch auf die volle Kursgebühr entsteht mit Vertragsabschluss und erlischt nur mit fristgerechtem Widerspruch bzw. Rücktritt, siehe hierzu Punkt 3. der AGBs. Die Wasserflöhe sind berechtigt, für jede Mahnung aufgrund nicht rechtzeitiger Zahlung eine Bearbeitungsgebühr
von 10,-€ zu verlangen. Nur ein fristgerechter Zahlungseingang berechtigt zur Teilnahme.

3. Widerruf / Rücktritt/ Kündigung
a) Der Vertrag kann innerhalb von 14 Tage nach Vertragsschluss schriftlich widerrufen werden. Bitte beachten Sie hierzu unsere Widerrufsbelehrung.
b) Der Kursteilnehmer kann bis 14 Tage vor Beginn des Kurses kostenfrei zurücktreten.
Bei einem Rücktritt innerhalb der 14 Tage vor Kursbeginn entsteht eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15,-€. Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen, maßgeblicher Zeitpunkt für die Fristwahrung ist der Eingang der Rücktrittserklärung. Der Rücktritt wird von uns per E-Mail bestätigt. Nach Kursbeginn ist ein Rücktritt nicht mehr möglich, die volle Kursgebühr muss beglichen werden.
c) Eine Kündigung des Vertrages nach Beginn des Kurses ist nicht möglich, sofern nicht eine Ersatzperson das Vertragsverhältnis übernimmt.

4. Versäumte Stunden
Bei Krankheit oder Nichterscheinen des Kursteilnehmers zu den gebuchten Kursen besteht kein Anspruch auf Erstattung der Kursgebühr. Nachholtermine werden im Rahmen der organisatorischen Möglichkeiten auf Kulanz vergeben. Ein Anspruch auf das Nachholen versäumter Stunden besteht nicht.

5. Kursausfall
Im Fall eines Kursausfalls (z.B. technische Defekte, Krankheit oder andere zwingende, nicht vorhersehbare Ereignisse) wird die Kursstunde zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt. Der Teilnehmer hat keinen Anspruch auf Rückzahlung des Kursbeitrages oder einen Schadensersatzanspruch. Die Kursdauer des Vertrages verlängert sich lediglich um die Dauer des Kursausfalles.

6. Kursteilnahme und Gesundheit
Voraussetzung für die erste Teilnahme am Babyschwimmen ist ein unauffälliger Befund der Vorsorgeuntersuchung U3. Der Kinderarzt kann beurteilen, ob Gründe gegen die von uns angebotene Wassergewöhnung vorliegen. Die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten bestätigen, dass vor Kursbeginn bei gesundheitlichen Beschwerden/Bedenken des angemeldeten Kindes, Rücksprache mit dem Kinderarzt erfolgte.
Einschränkungen müssen der Übungsleitung mitgeteilt werden!
Die Teilnahme erfolgt in eigener Verantwortung.

7. Haftung
Den Anweisungen der Kursleitung ist Folge zu leisten. Jeder Kursteilnehmer trägt die volle Verantwortung für sein Handeln, sowohl während, als auch außerhalb der Kurse. Eltern haften für ihre Kinder. Jeder Kursteilnehmer haftet selbst für die von ihm verursachten Schäden am Eigentum der Räumlichkeiten, in denen der Kurs stattfindet, anderer Teilnehmer oder Besucher.
Der Kursleiter bzw. Veranstalter haftet, bei Baby – und Kleinkinderschwimmkursen bei denen eine Begleitperson mit im Wasser ist, nur für Schäden die den Teilnehmern auf Grund grober Fahrlässigkeit oder vorsätzlich seitens der Kursleitung entstehen. Ebenso wird keine Haftung für Diebstähle oder Verlust von Gegenständen übernommen.

8. Fotografieren und Filmen
Das Filmen und Fotografieren in der Schwimmhalle muss vorher mit dem Übungsleiter und den anderen Teilnehmern abgesprochen werden.
Falls dies nicht erwünscht sein sollte, ist das Fotografieren und Filmen während des Unterrichts nicht erlaubt.

9. Sonstiges
Der Vertrag endet nach jedem Kursblock. Es werden keine Kinder automatisch in Folgekurse übernommen. Für eine weitere Anmeldung bedarf es einer erneuten schriftlichen Anmeldung.

10. Gerichtsstand
Hat der Kursteilnehmer bzw. dessen gesetzlicher Vertreter keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland oder verlegt er nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland oder ist der gewöhnliche Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, so ist der Sitz der Schwimmschule der Gerichtsstand für Streitigkeiten nach diesem Vertrag.

Stand: 11.06.2022